FANBUS.KOELN – privatrechtlicher Vertrag
Zwischen dem Initiator der Organisation als
Vertreter der Fan- & Fahrgemeinschaft
und den Teilnehmern geplanter Auswärtsfahrten und sonstiger Events
(Personalisierung und Dokumentation erfolgt über die Anmeldung im Mitglieder- und Mitfahrportal bzw. – bei einer geschlossenen Fahrgemeinschaft / Shuttle – über die namentliche Aufführung durch den Federführenden.)
wird folgendes vereinbart:
§ 1 Zweck und Charakter
Neben dem Zusammenschluss von Fans des 1. FC Köln ist der Zweck die Organisation privater Fahrgemeinschaften zu Sport- und Kulturevents auf reiner Selbstkostenbasis. Die Gemeinschaft verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen; eine Gewinnerzielung ist ausgeschlossen.
Rechtsstellung (klar getrennt): Im Impressum steht die FANBUS.KOELN GbR (Website-Anbieter, Gesellschafter laut Impressum). Wer sich im Portal registriert oder eine Fahrt bucht, wird nicht Gesellschafter dieser GbR und übernimmt keine GbR-Gesellschafterhaftung. Pro Fahrt bist du Teilnehmerin bzw. Teilnehmer der Kostenumlage dieser Fahrt: du zahlst den angezeigten Anteil, fährst in der genannten Fahrgemeinschaft mit. Diese Einordnung ist unsere Beschreibung. Eine unabhängige anwaltliche Prüfung wird hier nicht behauptet; der eigene Vertragstext ersetzt keine Rechtsberatung.
§ 2 Registrierung und Teilnahme an Fahrten
Die Registrierung im Mitfahrportal ist kostenlos und legt ein Konto an. Sie ist kein Beitritt als Gesellschafter der GbR. Über das Portal unter http://mitfahrportal.fanbus.koeln (mitfahrportal.fanbus.koeln) kannst du Fahrten einsehen und buchen. Das Konto gilt bis zur Kündigung durch dich oder bis zur Auflösung aus besonderem Grund.
Namentlich aufgeführte Mitfahrer (geschlossene Fahrgemeinschaft / Shuttle): An einer konkreten Fahrt dürfen nur Personen teilnehmen, die der Federführende vor Fahrtantritt namentlich aufgeführt hat. Ein eigenes Portal-Konto ist dafür nicht erforderlich. Mit der namentlichen Aufnahme wird die aufgeführte Person für diese Fahrt formell Teilnehmerin bzw. Teilnehmer der Fahrgemeinschaft. Mit dem Einstieg in das Fahrzeug gelten dieser Vertrag und die Mitfahrbestimmungen – insbesondere Kostenumlage (§ 3) sowie Haftungsbeschränkung und Schadensersatzregelungen (§ 5). Der Federführende bestätigt bei der Buchung, die aufgeführten Personen hierüber informiert zu haben.
§ 3 Kostenbeteiligung und Umlage
Kostenumlage: Alle Fahrt- oder Event-bezogenen Kosten (Treibstoff, Maut, Parken, Verpflegung, Übernachtung) werden auf die jeweiligen Teilnehmer umgelegt.
Die Umlage je Platz wird bei voller Besetzung ermittelt: Bus 1 → K(Bus1) / 7 = K(Teiln) | Bus 2 → K(Bus2) / 6 = K(Teiln). Werden beide Fahrzeuge gemeinsam eingesetzt: K(Ges) / 13 = K(Teiln).
Der im Mitfahrportal angezeigte Betrag gilt für die Buchung (Mail, Zahlungsweg). Er wird nicht nachträglich erhöht, wenn weniger Personen mitfahren.
Wird die gerechnete Besetzung nicht erreicht, entscheidet die Organisation, ob die Fahrt stattfindet. Eine Erhöhung der angezeigten Umlage findet nicht statt. Sagt die Organisation die Fahrt ab, entstehen keine gegenseitigen Ansprüche; bereits gezahlte Umlagen für diese Fahrt werden erstattet.
Fahrzeugkosten: Zur Deckung der Unterhaltung (Verschleiß/Versicherung) wird grundsätzlich eine Pauschale von 0,36 €/km ggf. zuzüglich berücksichtigungsfähiger Sonderausgaben (wie beispielsweise Parkkosten) berechnet.
Geschlossene Fahrt (Shuttle): Die Umlage ist die Bus-Pauschale (Strecke Treffpunkt → Ziel × Hin+Rück × €/km je genommenem Bus), nicht geteilt durch Plätze. Kein Bonus auf die Pauschale. Restplätze in diesem Bus werden nicht nachbesetzt. Vorauskasse ist die Zahlung dieser Umlage, kein Ticketkauf und kein Mietvertrag. Rechtsstellung wie § 1: Teilnehmer der Kostenumlage, nicht Gesellschafter, nicht Kundschaft eines Charterangebots.
Stadionkarten: FANBUS.KOELN verkauft keine Tickets und ist nicht Vertragspartner des Ticketvertrags mit dem 1. FC Köln. Mitfahrt und Karte bleiben getrennt. Die Klüngelbockx ist nur Kontaktstelle unter Mitgliedern. Die Weitergabe einer Tageskarte erfolgt ausschließlich nach den AGB des 1. FC Köln über die vom FC betriebene Ticketbörse (fc-tickets.de) – nicht über FANBUS, nicht am Stadion vorbei, nicht als Paket mit der Fahrt. Eine Freigabe dieser Kontaktstelle durch den 1. FC Köln wird hier nicht behauptet. Wer eine Karte nutzt, trägt das Risiko einer Sperre bei unzulässiger Weitergabe selbst.
Zahlungsweise: Der festgesetzte Betrag ist, wenn angefordert, vorab auf dem angegebenen Zahlungsweg oder zum Fahrtantritt (bar oder digital) zu entrichten.
Fahrerfreistellung: Fahrer*innen sind von der Fahrtumlage befreit. Das ist Ausgleich für Fahrzeug und Lenken, kein Lohn.
Umlage und Freifahrt: Die angezeigte Umlage ist der geplante Platzanteil bei voller Besetzung. Eine Treue-Freifahrt (Bonus) erlässt den Fahrtanteil ganz; Beifahrer- und Fahrerregelungen bleiben. Hotel und Karte ohne Bonus. Die Liste wird so gesetzt, dass eine volle Fahrt die Kosten trägt; ein stiller Zuschuss oder eine Nachzahlung bei Unterbesetzung findet nicht statt.
Gemeinkosten: Während einer konkreten Fahrt können von der Organisation zusätzlich angefallene Gemeinkosten der Fahrgemeinschaft (z. B. Park- oder Stellplatzgebühren, Maut, sonstige Sonderauslagen) erfasst und auf die zur Kostenumlage heranzuziehenden Teilnehmer umgelegt werden. Fahrer*innen und Beifahrer*innen sind von dieser Umlage ebenfalls freigestellt. Die Aufteilung erfolgt grundsätzlich zu gleichen Anteilen auf diese Teilnehmer; die technische Verbuchung und Nachweisbarkeit kann über das System TONI (Teilnehmerkonto / Verzehrabrechnung) erfolgen.
Gewinnausschluss: Die Freistellung dient lediglich als Ausgleich für Fahrzeugstellung und Organisation. Es werden keine Überschüsse erzielt (Einhaltung der Betriebskostengrenze).
§ 4 Geschäftsführung
Die Teilnehmer beauftragen Arno Cremanns mit der administrativen Geschäftsführung und Vertretung der Organisation gegenüber Dritten (z. B. Vermietern, Gastronomie).
§ 5 Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Haftung des Fahrers und des Organisators wird, soweit gesetzlich zulässig, auf den Ersatz von Schäden beschränkt, die durch die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Für Sachschäden und einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
§ 6 Einverständnis
Durch die Registrierung bzw. durch die Buchung im Mitfahrportal bestätigt der Teilnehmer, diesen privatrechtlichen Vertrag gelesen zu haben und mit allen Punkten einverstanden zu sein.
Namentlich aufgeführte Mitfahrer ohne eigenes Konto erklären dasselbe Einverständnis durch den Einstieg in das Fahrzeug, nachdem sie vom Federführenden über diese Bestimmungen in Kenntnis gesetzt wurden. Wer nicht namentlich aufgeführt ist, ist nicht Teilnehmer dieser Fahrgemeinschaft und darf nicht mitfahren.
§ 7 Widerruf und Portal-Konto
Wir behandeln Fahrten als private Kostenumlage (vgl. § 1 und § 3), nicht als Verkauf von Beförderung. Das Portal dient der Organisation und Abrechnung unter den Mitfahrern.
Ob Vorschriften über Fernabsatz und gesetzliches Widerrufsrecht (§§ 312 ff., 355, 356 BGB) im Einzelfall gelten, entscheidet nicht dieser Text. Wir stellen keinen Widerrufsbutton bereit. Das Portal-Konto kannst du nach § 2 kündigen; das ist die Beendigung der Registrierung, kein Verbraucher-Widerruf eines Kaufvertrags.
Sagt die Organisation eine Fahrt ab, gilt § 3 (Erstattung der gezahlten Fahrtumlage, keine gegenseitigen Ansprüche).